Privatpilotenausbildung

Die Ausbildung umfasst 45 praktische Flugstunden und parallel Theoriestunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Wetterkunde, Technik, menschliches Leistungsvermögen, Aerodynamik, Funknavigation und Verhalten in besonderen Fällen.

Voraussetzung sind ein Fliegerisches Tauglichkeitszeugnis Klasse II, die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes (BFZ, deutsch oder englisch), die erfolgreiche Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Mindestalter von 18 Jahren (Beginn der Ausbildung möglich mit 17 Jahren).

Der Ablauf der Ausbildung erfolgt nach Absprache zwischen Flugschüler und Fluglehrer tage- oder wochenweise. Auch eine durchgängige Schulung ist möglich.